Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.
Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie
Jahresbruttoverdienste
Sozialversicherungsabgaben
Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft
Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)
Umlage 2
Insolvenzgeldumalge
bAV-Leitfaden - Arbeitgebertipp - Personalkosten
Ihre Firma Jahresarbeitsverdienste aller Mitarbeiter |
Beispielfirma |
1.365.000 |
|
Arbeitgeber-Beiträge | |
Kranken-/Pflegeversicherung: |
101.620 |
Arbeitslosenversicherung: |
20.360 |
Rentenversicherung: |
126.350 € |
Berufsgenossenschaft: |
29.950 € |
Umlage 1: (Betriebe bis 30 AN) |
37.125 € |
Umlage 2:
|
6.100 € |
Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage): |
790 € |
Höhe des AG-Zuschusses bei Entgeltumwandlung
pro 100 € (Nur Zahl eingeben):
|
15 € |
|
|
Gesamtbelastung für Arbeitgeber |
1.687.295 € |
Summe der Abgaben |
322.295 € |
Pro 100 € Bruttolohn beträgt die
AG-Belastung |
23,61 € |
Ihr derzeitiger AG-Zuschuss, wenn der
AN eine Entgeltumwandlung als Direktversicherung abgeschlossen hat: Zuschuss pro 100 € als AG:
|
15,00 € |
AG-Gewinn aus ersparten Abgaben,
wenn Ihr AN eine Direktversicherung abgeschlossen hat (pro 100 €) oder die Möglichkeit Ihren AN einen höheren Zuschuss zu bezahlen. |
8,61 % |
Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen 1, 2 und 3
Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie in der Sparphase weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.
Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Bezüglich der Höhe des AG-Zuschusses bestehen für den Arbeitgeber insoweit folgende Alternativen:
15 % AG-Zuschuss soweit eine SV-Ersparnis vorhanden ist
15 % pauschaler AG-Zuschuss
Vollständige Weitergabe aller AG-Ersparnisse