bav-AG

Mit diesem Programm können Sie als Arbeitgeber die AG-Abgaben berechnen, die Ihnen zusätzlich neben dem Bruttolohn entstehen.

Als Berechnungsgrundlage benötigen Sie

  • Jahresbruttoverdienste

  • Sozialversicherungsabgaben

  • Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft

  • Umlage 1 (bis zu 30 Arbeitnehmer)

  • Umlage 2

  • Insolvenzgeldumalge

bAV-Leitfaden - Arbeitgebertipp - Personalkosten

Personal-Gesamtkostenrechner
Ihre Firma
Jahresarbeitsverdienste aller Mitarbeiter

Beispielfirma

1.365.000

Arbeitgeber-Beiträge  
Kranken-/Pflegeversicherung:
101.620
Arbeitslosenversicherung:
20.360
Rentenversicherung:
126.350 €
Berufsgenossenschaft:
29.950 €
Umlage 1: (Betriebe bis 30 AN)
37.125 €
Umlage 2:
 
6.100 €
Umlage 3 (Insolvenzgeldumlage):
790 €
Höhe des AG-Zuschusses bei Entgeltumwandlung pro 100 € (Nur Zahl eingeben):
15 €

 
Gesamtbelastung für Arbeitgeber
1.687.295 €
Summe der Abgaben
322.295 €
Pro 100 € Bruttolohn beträgt die AG-Belastung
23,61 €
Ihr derzeitiger AG-Zuschuss, wenn der AN eine
Entgeltumwandlung als Direktversicherung abgeschlossen hat: Zuschuss pro 100 € als AG:

15,00 €
AG-Gewinn aus ersparten Abgaben,
wenn Ihr AN eine Direktversicherung abgeschlossen hat (pro 100 €)

oder die Möglichkeit Ihren AN
einen höheren Zuschuss zu bezahlen.
8,61 %
                                                     

Durch die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung sparen:

  • Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

  • Sie als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben in der gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen 1, 2 und 3

Allerdings erhält Ihr Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung später eine geringere Rente, da er und Sie in der Sparphase weniger Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlen.

Viele Arbeitgeber haben dies erkannt und gewähren deshalb Ihren Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zur betrieblichen Altersversorgung. Als Mindestzuschuss wurde nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ein AG-Zuschuss von 15 % festgelegt, soweit der Arbeitgeber auf die umgewandelten Entgeltbeiträge Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Bezüglich der Höhe des AG-Zuschusses bestehen für den Arbeitgeber insoweit folgende Alternativen:

  • 15 % AG-Zuschuss soweit eine SV-Ersparnis vorhanden ist

  • 15 % pauschaler AG-Zuschuss

  • Vollständige Weitergabe aller AG-Ersparnisse

Die Weitergabe des gesetzlichen Mindestzuschuss hat teilweise Tücken, die auch zu einer Einstandspflicht in der Versorgungszusage führen können.

Welche Alternativmodelle Sie als Arbeitgeber haben und wie sich dies auswirken kann, erfahren Sie im Handbuch bAV-Leitfaden.de (DINA 4, Loseblattsammlung).

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